Sollte man eine Immobilie ohne einen Bausachverständigen kaufen?

Diese Frage lässt sich eindeutig mit „Nein“ beantworten. Vor dem Erwerb einer Immobilie sollte immer ein Bausachverständiger hinzugezogen werden. Vor allem dann, wenn es im Laufe der Zeit zu Schäden am Gemäuer gekommen ist. Da sich diese aber nur schwer mit dem bloßen Auge nachweisen lassen, ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen immer sinnvoll. Warum dies so ist und was Sie bei der Auswahl eines Bauchsachverständigen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum ist die Hinzuziehung eines Bauchsachverständigen sinnvoll?

Nicht jeder Mangel fällt mit bloßem Auge auf. Viele Kaufinteressenten verfügen auch nicht über das notwendige Wissen, um vorhandene Schäden richtig einschätzen zu können. Kam es beispielsweise am Gebäude zu einem Wasserschaden, der zwar behoben wurde, kommt es darauf an, ob die beschädigten Stellen vollständig ausgebessert respektive ausgetauscht wurden. In der ersten Zeit wird dies kaum auffallen, da beispielsweise neuer Putz und eine neue Farbschicht aufgetragen wurden. Ein Bausachverständiger hingegen nimmt eine detaillierte Kontrolle des Mauerwerkes vor und verfügt zudem über verschiedenste Messgeräte. So kann er beispielsweise den U-Wert von Wänden messen und feststellen, ob diese optimal gedämmt sind.

Zudem ist es sinnvoll, einen Energieberater mit der Inspektion des Hauses zu beauftragen. Es gibt auch Bausachverständige, die gleichzeitig als Energieberater aktiv sind und so über ein breit gefächertes Fachwissen verfügen. Diese Experten werden nicht nur zur Erstellung des mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Energiepasses benötigt, sondern sie ermitteln auch vorhandene Einsparmöglichkeiten im Bereich der Heizenergie. Durch eine optimale Wärmedämmung und die Erneuerung einer Heizungsanlage können beispielsweise mehr als 50 Prozent der Energiekosten eingespart werden.

Bei der Planung und Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen kann der Bauchsachverständige ebenfalls begleitend tätig werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass er bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen, aber auch der Auswertung eingehender Angebote den Kaufinteressenten berät. Auch die Durchführung der Arbeiten kann er übernehmen und bei deren Abnahme anwesend sein.

Welche Kriterien muss ein Bausachverständiger unter anderem erfüllen?

Zuerst einmal muss er über eine entsprechende Bausachverständiger Ausbildung verfügen. Dazu kann beispielsweise eine Ausbildung als Installateur, als Heizungsmonteur, als Elektriker und anderen Handwerksberufen gehören. Zugleich werden eine mehrjährige Berufspraxis und die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen vorausgesetzt. Wer über einen Studienabschluss im Bereich Bauingenieurswesen, Architektur, Maschinenbau et cetera verfügt, kann ebenfalls als Bausachverständiger oder als Energieberater tätig werden. Auch hier ist aber die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen vorgeschrieben. Auch Schornsteinfeger, die einen Meisterabschluss erworben haben, sind nach entsprechender Berufserfahrung und Weiterqualifikation als Energieberater zugelassen.

Zugleich muss der Bausachverständige beziehungsweise Energieberater bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Energieeffizienz-Experte gelistet sein. Nur wenn der Kaufinteressent beziehungsweise Besitzer der Immobilie einen dort gelisteten Sachverständigen beauftragt, kann der (spätere) Eigentümer der Immobilie von einer 50-prozentigen Förderung durch die KfW-Bank oder weiteren Förderprodukten dieses Finanzinstitutes, aber auch der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) profitieren. Hier gelistete Sachverständige müssen beispielsweise in regelmäßigen Abständen Belege über durchgeführte Weiterbildungsmaßnahmen einreichen. Für Hausbesitzer ist es durch diese Liste einfacher, einen Energieberater oder Bausachverständigen aus der Region ausfindig zu machen und sich über dessen Angebote zu informieren.

Besonders wichtig ist, dass ein Bausachverständiger anbieter-, marken- und herstellerneutral beraten muss. Deshalb darf er in keinem Unternehmen tätig sein, welches beispielsweise Heizungsanlagen eines bestimmten Herstellers vertreibt. Gleiche Kriterien gelten natürlich auch für den Energieberater.

Worauf sollte bei der Auswahl des Bausachverständigen geachtet werden?

In der bereits erwähnten Energie-Experten-Liste der KfW-Bank sind unter anderem Informationen dazu zu entnehmen, welche Ausbildung der Gutachter genossen hat. Während Schornsteinfeger, die über einen Meisterabschluss verfügen, in der Regel vor allem bei der energetischen Sanierung beraten können, sind Bauingenieure auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung der BAFA einsetzbar.

Nutzung von Fördermöglichkeiten

Wird die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen durch einen Bausachverständigen oder Energieberater begleitet, profitieren Besitzer von Immobilien von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank sowie der BAFA. Die Hinzuziehung eines Bausachverständigen respektive Energieberaters ist deshalb notwendig, da dieser die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen bestätigen muss. Zugleich muss er im Vorfeld der Maßnahmen einen Sanierungsplan erstellen, der die erfolgversprechendsten Arbeiten an den ersten Positionen aufführt. So wird bereits bei der Durchführung dieser Arbeiten ein großes Einsparpotenzial erzielt. Wird die sachgerechte Durchführung der Maßnahmen bescheinigt, gewährt die KfW-Bank beispielsweise einen Tilgungszuschuss, der – je nach Maßnahme – durchaus fünfstelligen Bereich liegen kann. Die Kosten des Energieberaters selbst werden mit 50 Prozent, maximal aber 4.000 Euro durch die KfW-Bank bezuschusst.
Nützliches Wissen: Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel : Den richtigen Kredit Anbieter finden

Wer die Immobilie vor dem Verkauf auf den aktuellsten energetischen Stand bringen möchte, kann ebenfalls von den KfW-Förderprogrammen profitieren. Hier ist es allerdings sinnvoll, diese Kosten im Rahmen des Kaufvertrages separat auszuweisen, damit der Käufer die KfW-Förderung in Anspruch nehmen kann. Durch die vorzeitige Realisierung dieser Maßnahmen – zu denen beispielsweise der Austausch oder die Erneuerung der Heizungsanlage, der Einbau neuer Fenster und die Verbesserung der Wärmedämmung gehören können – erzielen Sie als Verkäufer in der Regel einen wesentlich höheren Verkaufspreis, als dies bei einer unsanierten Immobilie der Fall ist. Die sachgerechte Durchführung der Arbeiten überwacht der beauftragte Baugutachter.

Auch die BAFA unterstützt im Rahmen der „Vor-Ort-Beratung“ die Hinzuziehung eines Bausachverständigen. Grundvoraussetzung ist, dass ein energetisches Sanierungskonzept erstellt wird, welches entweder die Sanierung als Komplettmaßnahme oder in aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen – dem sogenannten Sanierungsfahrplan – enthält. Bauherren können hier von einem Zuschuss von 800 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern respektive 1.100 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten profitieren.

Fazit:

Sie sehen also, die Hinzuziehung eines Bausachverständigen ist bereits bei der Planung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sehr sinnvoll. Ihre finanziellen Belastungen werden durch Zuschüsse der KfW-Bank und der BAFA signifikant reduziert, sodass Sie selbst nur noch einen geringen Eigenanteil zu begleichen haben. Dieser kann zudem in das nötige Kreditvolumen mit eingerechnet werden.

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