Die neue EU-Richtlinie für Baukredite

Noch ist es nicht soweit. Doch schon bald soll eine neue Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie verabschiedet worden. Diese Maßnahme soll den Schutz der Verbraucher stärken. Für Banken und Versicherungen wird diese Richtlinie bedeuten, dass sie den Prozess zur Vergabe von Krediten anpassen müssen.

Für zukünftige Bauherren bedeutet die neue EU-Richtlinie, dass sie von den Banken und ihren Mitarbeiter im Zuge von Beratungsgesprächen zur Vergabe von einem Baukredit, besonders informiert und auf Risiken hingewiesen werden müssen. Für die Mitarbeiter in Banken, die Kunden bei der Vergabe von einem Baukredit beraten, gelten Informationspflichten, denen sie vor dem Abschluss eines Vertrages nachkommen müssen.

Zudem soll eine Lücke der Unwissenheit beim Kreditnehmer geschlossen werden: Zur Berechnung der effektiven Zinsen werden Regeln aufgestellt und auch über die vorzeitige Rückzahlung des Kredits werden schon vor Vertragsschluss Regeln aufgestellt – bislang sind die Kreditnehmer dem Vorgehn der Banken in dieser Hinsicht einer gewissen Willkür ausgesetzt.

Sobald die EU-Richtlinie verabschiedet wird, muss sie im Anschluss in nationales Recht umgewandelt werden, um dann auch hierzulande Gültigkeit zu besitzen. Die Erfahrung bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Gesetz zeigt, dass hier mit einem Zeitraum von etwa zwei Jahren zu rechnen ist. So lässt sich über den Daumen peilen, dass das neue Gesetz in Deutschland ungefähr ab Anfang 2016 Gültigkeit haben könnte.

Banken müssen dann ihre Prozess anpassen, die EDV muss bestimmten externen Vorgaben genügen und auch bei der Dokumentation von Beratungsprozessen wird es dann Auflagen geben – das gilt ebenso für Compliance-Regelungen.

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