Die Neuerungen beim Wohn-Riester

Zur Erinnerung: Bei Riestersparverträgen geht es darum, dass man auch privat fürs Alter vorsorgt. Damit Privatpersonen das auch machen, erhalten sie durch den Staat Anreize in Form von Fördergeldern. Wohnriestern ist nicht neu. Das kann man schon seit einigen Jahren und so Geld für die eigenen vier Wände ansparen und einsetzen. Das Alles läuft unter dem Begriff „Wohn-Riester“ und bei den Möglichkeiten dieser Spar- und Anlageform gab es jüngst einige Änderungen, Verbesserungen und Vereinfachungen.

Die werden in dem sogenannten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz zusammengefasst. Im Großen und Ganzen bedeuten diese Verbesserungen, dass die Beschränkungen bei der Entnahme des Geldes aufgehoben wurden und dass auch die Möglichkeiten zur Verwendung des angesparten Geldes erweitert werden.

Das Geld, das mit Wohn-Riester-Verträgen angelegt wird, konnte bislang nur unter bestimmten Auflagen verwendet werden. Auflagen gibt es nun noch immer noch, doch diese sind mittlerweile weniger strikt. Spart man mit einem Riester-Vertrag Geld für die eigenen vier Wände an, so kann man dieses Geld nun auch nutzen, indem man eine Immobilie kauft oder eine Immobilie entschuldet. Beim Kauf einer Immobilie ist allein relevant, dass sie auch selbst genutzt wird. Weitere Auflagen sind, dass wenigstens 3.000 Euro in dem Vertrag angespart wurden und das weitere 3.000 Euro in dem Vertrag verbleiben. So können bestehende Darlehen durch Riester-Sparguthaben vollständig getilgt werden oder zumindest ein Teil des Darlehens kann durch Sondertilgungen mit den Beträgen reduziert werden. Auch neu: Wird eine bestehende Immobilie modernisiert, um sie alters- oder behindertengerecht auszubauen, so kann das Geld aus einem Wohn-Riester-Vertrag hierfür ebenfalls genutzt werden. Allein: Andere staatliche Unterstützung – zum Beispiel KfW-Darlehen kann man dann nicht mehr nutzen.