Kündigungen eines Immobilienkredits

Wer seinen aktuellen Kredit kündigen möchte erlebt oftmals ein teures erwachen, denn in vielen Fällen ist eine außerordentliche Kündigung eine teure Angelegenheit. Kreditgeber fordern von den Kreditnehmer mehr als nur den Ausfall der anfallenden Zinsen, sondern zudem auch noch die entstehenden Bearbeitungsgebühren, die bei eine Kündigung anfallen. Oft sind die verschiedenen Kreditinstitute jedoch zu einem vernünftigen Vertragsgespräch bereit, dies dient in erster Linie dazu um den Kunden bei einem weiteren Kredit nicht an eine andere Bank zu verlieren. Dennoch es ist immer besser sich bereits im Vorfeld vor einer solchen Situation zu schützen. Dies geht aber nur vor Vertragsabschluss.

Die meisten Widerrufsbelehrungen enthalten Fehler

Wer bereits seit längerer Zeit einen teuren Kredit tilgt, kann unter bestimmten Umständen eine teure Umschuldung vermeiden. Viele Widerrufsbelehrungen in den Verträgen der Immobilienkredite sind fehlerhaft formuliert und ermöglichen es den Verbrauchern einen Kredit zu widerrufen. Durch die vertraglich falschen Widerrufsbelehrungen beginnt die vereinbarte Widerrufsfrist erst gar nicht und der Kreditvertrag kann somit jederzeit widerrufen werden. In vielen Fällen werden von Kreditinstituten verwirrende oder unverständliche Formulierungen genutzt. Auch fehlt oft eine Anschrift oder eine Telefonnummer unter der man den Vertrag widerrufen kann. Belehrung über die Kündigung eines Kredits müssen deutlich hervorgehoben werden und müssen sich von dem übrigen Vertragstext absetzen. Entweder sollte dies mit Hilfe eines Rahmens geschehen oder durch eine eindeutig Unterschiedliche Schriftgröße.

Sollten auch Ihr Immobilienkredit eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten können sie den Kredit jedoch nicht kündigen, Sie müssen in Widerrufen. Sie als Kreditnehmer müssen dem Kreditinstitut die volle Kreditsumme zurückzahlen. Außerdem fällt eine entsprechend hohe Nutzungsentschädigung an, da Sie das Geld der Bank in dieser Zeit genutzt haben. Diese Höhe dieser Entschädigung wird nach dem durchschnittlichen Zinssatz der Hypothekenkredite berechnet. Eine Vielzahl von Verbraucher hat bereits Kreditzinsen abbezahlt die mit dieser Entschädigung verrechnet werden können, in den meisten Fällen sollte dies ausreichen um keine weiteren Kosten zahlen zu müssen. Man geht inzwischen davon aus dass 98 % der Widerrufsbelehrungen in bisher ausgestellten Kreditverträgen fehlerhaft sind. Wer mit einer Klage durch einen Anwalt droht, hat gute Chancen auf eine außergerichtliche Einigung. In nur 10% der bisherigen Fälle ist es tatsächlich zu einer Entscheidung durch das Gericht gekommen. Auch wenn Sie durch eine Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben können Sie unter Umständen ihr Geld zurück verlangen. Allerdings muss dies in den letzten drei Jahren geschehen sein, sonst ist dieser Vorgang bereits verjährt.

Leider wird in vielen Fällen ein Anwalt benötigt. Wer dieses finanzielle Risiko nicht scheut, der hat gute Chancen einen Großteil seines Geldes wieder zurück erstattet zu bekommen. Besonders bei Krediten mit einer hohen Kreditsumme lohnt es sich nach einem solchen Vertragsbruch zu suchen. Auch Verträge die vor fünf Jahren unterzeichnet wurden könnten solche fehlerhaften Widerrufsbelehrungen enthalten. Da die Zinsen damals bei rund 5 Prozent lagen kann durch eine Umschuldung des Kredits Geld eingespart werden.

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