Warum gibt es überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Nimmt man einen Kredit oder ein Darlehen auf, geht man auch als Kreditnehmer bestimmte Verpflichtungen ein. Dazu zählen nicht nur die Verzinsung des Kreditbetrags und eine pünktliche Zahlungen der anfallenden Rate. Er verpflichtet sich zudem bei Vertragsbruch oder Kündigung bestimmte Richtlinien und Bedingungen einzuhalten.
Dies betrifft vor allem die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Diese fällt an da dem Kreditinstitut durch eine Vorzeitige Kündigung die Gewinne durch eine Einlage verloren gehen. Im schlimmsten Fall kann ein vorzeitiges auslösen des Kredits ein Schadensersatz gültig gemacht werden.
Wann muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Entschädigung die Sie an Ihren Kreditgeber zahlen müssen, wenn Sie Ihren aufgenommen Kredit oder das Darlehen vor Ende der vertraglichen Laufzeit kündigen wollen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Vorfälligkeitsentschädigungen die für den Kreditnehmer anfallen können. Zum einen gibt es die „Nichtabnahmeentschädigung“, diese muss vom Kreditnehmer gezahlt werden wenn das vereinbarte Darlehen überhaupt nicht in Anspruch genommen werden soll, es also zu keiner Auszahlung der Kreditsumme kommt.
Dann gibt es noch die normale Vorfälligkeitsentschädigung. Diese fällt an wenn das Darlehen oder der Kredit gekündigt wird. Als Gründe kann eine Umschuldung vorliegen oder eine mögliche Berufsunfähigkeit.
Vorfälligkeitsentschädigung oft bei der Immobilienfinanzierung
Bei der Immobilienfinanzierung gibt es kaum einen Kreditgeber der auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet. Hier geht es meist um einen Kredit mit einer festgeschrieben Zinsbindung. Durch diesen festgeschriebenen Zinssatz ist es Ihnen nicht erlaubt in den ersten 10 Jahren ihren Kredit zu kündigen. Erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist können Sie Ihren Baukredit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen sollten Sie die Vertragsinhalte gut verhandelt, in wenigen Fällen lässt sich das Kreditinstitut darauf ein auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten.
Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit der Bank
Wenn Sie Ihr Baudarlehen kündigen wollen sollten Sie unbedingt ein persönliches Gespräch bei der Bank vereinbaren. Denn diese entscheidet ganz alleine darüber ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen oder nicht. Oftmals wird auch entschieden ob Sie die volle Höhe der Entschädigung bezahlen müssen oder eventuell nur einen Teilbetrag. Mit einem Gang zu Ihrem Kreditgeber können Sie unter Umständen viel Geld einsparen.