Baukredit: Wie können die Zinsen gesenkt werden?

Seit rund einem Jahr sind die Zinsen für Immobilien auf einem Rekordtief. Und auch in den zwei vorangegangenen Jahren fielen sie relativ niedrig aus. Das hilft den Hausbesitzern, die eine Hausfinanzierung vor acht Jahren oder früher abgeschlossen haben, aber nicht wirklich: Sie zahlen die Zinsen, die zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme gültig waren – und das ist in der Regel deutlich höher als die gegenwärtigen Zinsen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten für Kreditnehmer, die alten Verträge aufzukündigen und neue Verträge zu den aktuellen attraktiveren Zinsen abzuschließen. In vielen Fällen wird dann allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Das heißt, dass der Kreditnehmer der Bank eine Gebühr dafür zahlen muss, dass sie ihn vor dem Ende der ursprünglich vereinbarten Kreditlaufzeit aus dem Vertrag lässt. Vorfälligkeitsentschädigungen können zum Beispiel erhoben werden, wenn jemand einen Baukredit vorzeitig ablöst. Das geht dann, wenn das Haus verkauft wird oder wenn man mit der Bank über eine Nachfinanzierung verhandelt, diese aber nicht gewährt wird. Manche Banken gewähren guten Kunden eine Umschuldung, bei der dann ggf. auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von der noch offenen Kreditsumme, den gezahlten Zinsen und der Laufzeit des Kredites ab.

Möglich ist es bei vielen Kreditinstituten, einen Baukredit bis zu drei Jahre vor dem Ende der Laufzeit umzuschulden. Hierfür verlangen die Banken dann nicht selten einen Zinsaufschlag. Dennoch kann sich das für den Bauherren bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen rechnen. Vor allem sichert er sich dadurch heute die Zinsen für die nächsten zehn, 15 oder 20 Jahre. Wartet man ab, bis die ursprüngliche Laufzeit beendet ist, können die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung schon wieder deutlich höher ausfallen.

Läuft ein Baukredit schon mehr als zehn Jahre, dann kann der Kreditnehmer diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen – ohne dass hierfür Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden.